top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 28.09.2023

 

Strandgut Events

Inh: Alexis Korn

Am Hohennauener See 2

14715 Hohennauen

 

Telefon:              +49 (0)33872 70134

E-Mail:                 kontakt@standgut-events.de

 

1. Geltungsbereich

​1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen als auch die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen durch STRANDGUT EVENTS bei Beauftragung durch den Auftraggeber (nachfolgend : Kunde) sowie der STRANDGUT EVENTS-Onlineshop in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

1.2 Individualabreden im Veranstaltungsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede in den Vertragstext aufzunehmen.

1.3 Abweichenden Vorschriften des Kunden widerspricht die STRANDGUT EVENTS hiermit ausdrücklich, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erfolgt ist.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Die STRANDGUT EVENTS bietet neben der Zurverfügungstellung von Veranstaltungsräumen sowie einem begleitenden Catering auch Kochkurse an. Verträge über Veranstaltungsräume und Catering werden individuell zwischen den Parteien geschlossen, Kochkurse sind über den Onlineshop der STRANDGUT EVENTS direkt und verbindlich durch den Kunden buchbar.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1 Die Beauftragung der STRANDGUT EVENTS mit der Bereitstellung von Event-Räumlichkeiten sowie Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstaltungs-vertrages durch beide Parteien bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch uns.

3.2 Falls der Kunde nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

3.3 Die Angebote der STRANDGUT EVENTS sind in der Regel keine Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern ausschließlich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch die STRANDGUT EVENTS erfolgt. Ein verbindliches Angebot liegt lediglich dann vor, wenn darin ausdrücklich eine Frist zur Vertragsannahme eingeräumt wird.

3.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen der STRANDGUT EVENTS und dem Kunden ist der Veranstaltungsvertrag einschließlich dieser AGB. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen durch die STRANDGUT EVENTS vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

3.5 Die Angebote der STRANDGUT EVENTS sind freibleibend und sind 10 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.

 

4. Leistungsumfang / Änderungswünsche des Kunden

 

4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung.

4.2 Die STRANDGUT EVENTS ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und durch die STRANDGUT EVENTS zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Leistung wird insbesondere nur zu der vertraglich vereinbarten Zeit geschuldet. Die STRANDGUT EVENTS darf Leistungen auf Wunsch des Kunden nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung unter Geltung dieser AGB und zu den hierfür ggf. gesondert vereinbarten Preis- und Leistungsbedingungen fortsetzen, einen Anspruch hat der Kunde hierauf aber ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht.

4.3 Eine Erhöhung der Personenanzahl um mehr als 5 % muss der STRANDGUT EVENTS spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf ihrer Zustimmung, die in Textform erfolgen soll. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend, soweit Preise in Abhängigkeit von der Personenanzahl vereinbart worden sind. Für eine Verringerung der Teilnehmerzahl gelten die Stornierungsbedingungen dieser AGB.

4.4 Der Kunde darf Speisen und Getränke nicht selbst oder durch Dritte zu Veranstaltungen zum dortigen Verzehr mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der STRANDGUT EVENTS. Bei ausschließlicher Buchung des Veranstaltungsraum ohne Catering durch die STRANDGUT EVENTS gilt diese Regelung nicht.

4.5 Soweit Speisen in Form eines Buffets serviert werden, wird nur die Aufrechterhaltung des Buffets für eine angemessene Dauer von üblicherweise drei Stunden geschuldet („Buffetzeit“); bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen kann die Buffetzeit von uns angemessen verkürzt werden, wenn wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen ein längeres Angebot nicht möglich ist. Buffets werden so bemessen, dass gegen Ende der Buffetzeit auch für die letzten Gäste immer noch eine gewisse Auswahl an Speisen zur Verfügung steht.

4.6 Soweit nicht im Einzelnen anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der nicht während der Buffetzeit verzehrten Speisen. Soweit im Einzelnen die Mitnahme von Speisen vertraglich erlaubt wird, schulden die STRANDGUT EVENTS nur die übriggebliebenen Speisen mit der entsprechend durch die Auslagezeit möglicherweise geminderten und nicht mehr verzehrgeeigneten Qualität.

4.7 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren („Änderungsverlangen“). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an die STRANDGUT EVENTS zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt die STRANDGUT EVENTS dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmen eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von der STRANDGUT EVENTS benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist die STRANDGUT EVENTS den Kunden darauf hin. Der Kunde und die STRANDGUT EVENTS werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen Kunde und die STRANDGUT EVENTS trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist die STRANDGUT EVENTS einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Der Preis in Angeboten gilt, wenn nicht anders ausgewiesen, in EURO inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit ein lediglich voraussichtlicher Gesamtpreis in Angeboten ausgewiesen wird, kann der tatsächliche Gesamtpreis von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen während der Veranstaltung abhängen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die im STRANDGUT EVENTS-Vertrag enthaltenen und weitere auf seinen Wunsch in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die STRANDGUT EVENTS beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der STRANDGUT EVENTS verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

5.3 Insbesondere im Hinblick auf die im Voraus zu tätigenden veranstaltungsbedingten Aufwendungen und der fehlenden anderweitigen Verwertbarkeit von Vorbereitungsleistungen werden folgende vom Auftraggeber zu leistende Anzahlungen fällig:

5.3.1 eine Anzahlung i. H. v. 25 % der voraussichtlichen Gesamtkosten mit Auftragserteilung;

5.3.2 eine weitere Anzahlung i. H. v. 25 % der voraussichtlichen Gesamtkosten am 14. Tag vor der Veranstaltung.

5.3.3 Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich des Rechts, Bezahlung bei Fälligkeit zu verlangen, müssen Anzahlungen spätestens am 14. Tag vor der Veranstaltung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

5.3.4 Schlussrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Skonto kann nicht gewährt werden.

5.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und der Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und verändern sich durch die Erhöhung preisbestimmender Faktoren wie Löhne und Lohnnebenkosten, Material, Zutaten, Transport, Steuern und Miete, die von STRANDGUT EVENTS im Allgemeinen für diese Leistungen berechneten Preise, so ist jede Vertragspartei berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise zu verlangen. Übersteigt die Anpassung 5 % der ursprünglichen Vergütung ist die jeweils andere Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.6 Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet. Eventuell zu zahlende GEMA-Gebühren trägt der Kunde.

 

6. Rücktritt und Stornierung durch Kunden

 

6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der STRANDGUT EVENTS geschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die STRANDGUT EVENTS der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

6.2 Sofern zwischen den Parteien ein Datum vereinbart wurde, bis zu dem ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, kann der Auftraggeber durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, die bis zu diesem Tag bei der STRANDGUT EVENTS eingegangen sein muss, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Datum ausgeübt worden ist.

6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen bzw. besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht zum kostenfreien Rücktritt, so gilt bei angekündigter („Stornierung“) oder nicht angekündigter („no show“) Nichtinanspruchnahme nachfolgendes.

6.4 Kosten, die nach dem Veranstaltungsvertrag unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Kunde in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

6.4.1 für Stornierungen bis 8 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt ein pauschaler Abschlag von 20 %.

6.4.2 für Stornierungen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 25 %.

6.4.3 für Stornierungen bis 1 Woche vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 50 %.

6.4.4 Für Stornierungen weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung bzw. bei no shows hat der Kunde 100 % der fixen Kosten zu bezahlen.

6.4.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass wegen ersparter Aufwendungen und /oder anderweitiger Verwendung bzw. böswilliger Nichtverwendung von Arbeitskraft ein höherer Abschlag von den fixen Kosten vorzunehmen ist und/oder der Anspruch des Auftragnehmers auf Bezahlung der fixen Kosten überhaupt nicht besteht oder wesentlich niedriger ist als durch den pauschalen Abschlag bestimmt.

6.4.6 Die Regelungen gelten für Teilstornierungen bspw. für eine geringere Personenanzahl an Teilnehmern bei der Veranstaltung entsprechend.

6.4.7 STRANDGUT EVENTS Recht, wesentlich geringere ersparte Aufwendungen bei Stornierungen des Kunden nachzuweisen und damit einen höheren Anteil der fixen Kosten zu verlangen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

6.5 Für Kosten, die nach dem Veranstaltungsvertrag abhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („variable Kosten“), hat der Kunde im Falle einer Stornierung ab 2 Wochen vor der Veranstaltung bzw. bei no shows zusätzlich zu den Kosten nach dem vorherigen Absatz eine Schadenspauschale für nutzlose Aufwendungen von € 5,00 pro Person der vereinbarten Personenanzahl zu bezahlen.

6.6 Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. STRANDGUT EVENTS Recht, einen wesentlich höheren Schaden hinsichtlich der variablen Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

 

7. Für die STRANDGUT EVENTS bestehendes Rücktrittsrecht

 

7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die STRANDGUT EVENTS in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unbedingte Angebote anderer Kunden ohne kostenfreie Rücktrittsvorbehalte vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der STRANDGUT EVENTS mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein vertragliches Recht zum Rücktritt verzichtet.

7.2 Wird die vereinbarte Anzahlung nicht geleistet, ist die STRANDGUT EVENTS nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3 Ferner ist die STRANDGUT EVENTS, vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Rücktrittsrechte, berechtigt, bei Vorliegen folgender Gründe vom Vertrag zurückzutreten:

7.3.1 höhere Gewalt und andere von der STRANDGUT EVENTS nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

7.3.2 wenn eine Veranstaltung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann dabei insbesondere die Identität des Kunden, seine Kreditwürdigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;

7.3.3 wenn die STRANDGUT EVENTS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dem STRANDGUT EVENTS Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem STRANDGUT EVENTS Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

7.3.4 wenn der Zweck oder der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

7.4 Die Ausübung eines Rücktrittsrechts schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.

 

8. Beschaffenheit von Produkten; Haftungsausschluss

 

8.1 Für die Beschaffenheit von Produkten sind die Angaben in dem STRANDGUT EVENTS Angebot maßgeblich. Diese Angaben stellen keine Garantie dar, wenn diese nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist.

8.2 Abbildungen, Maße, Gewichts- und Verbrauchsangaben erfolgen so genau wie möglich, dienen jedoch in erster Linie der Darstellung der STRANDGUT EVENTS und sind daher unverbindlich. Eine Haftung für mögliche Abweichungen in der Ausführung ist ausgeschlossen, sofern der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet ist.

8.3 Die STRANDGUT EVENTS haftet nicht für die Änderungen an Produkten und Dienstleistungen aufgrund äußerer Faktoren (z. B. technische Voraussetzungen vor Ort oder Möglichkeiten der Anlieferung). Die Ziffern 9.1 bis 9.3 dieser AGB sind zu beachten.

 

9. Vermittlung von Leistungen Dritter

 

9.1 Soweit die STRANDGUT EVENTS für den Kunden und auf dessen Veranlassung Leistungen Dritter (wie Künstler oder externe Dienstleister) oder deren technische oder sonstige Einrichtungen beschaffen, handelt die STRANDGUT EVENTS im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Die STRANDGUT EVENTS haftet lediglich für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten, im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

9.2 Der Kunde allein haftet für sämtliche Verpflichtungen aus den vermittelten Verträgen, insbesondere auf fristgerechte Zahlung des Entgelts und ordnungsgemäße Behandlung von eingebrachten Dingen des Dritten und stellt die STRANDGUT EVENTS insoweit von etwaigen Ansprüchen frei.

9.3 Tritt die STRANDGUT EVENTS mit Leistungen an Dritte in Vorleistung, sind die Aufwendungen auf erstes Anfordern an die STRANDGUT EVENTS zu erstatten. Einwendungen aus der Rechtsbeziehung zum Dritten können der STRANDGUT EVENTS nicht entgegengehalten werden, es sei denn die Leistungserbringung an den Dritten durch die STRANDGUT EVENTS erfolgt gegen den ausdrücklichen Willen des Kunden.

 

10. Verhaltensregeln und Haftung des Kunden

 

10.1 Werden dem Kunden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, ist er nicht berechtigt, räumliche Veränderungen der hierin befindlichen Gegenstände, insbesondere der Tische und Buffettische, sowie Einwirkung auf diese oder auf die Substanz der Räumlichkeit eigenständig vorzunehmen. Der Kunde hat die Einrichtung ordnungsgemäß zu gebrauchen.

10.2 Der Kunde haftet für Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch der ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände, Räumlichkeiten und Einrichtungen, gleich ob die Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung oder der Verletzung von Schutzgesetzten zu verantworten ist. Er stellt die STRANDGUT EVENTS ggf. von Ansprüchen Dritter wegen der Beschädigung oder unsachgemäßen Ingebrauchnahme frei. Die STRANDGUT EVENTS kann einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung oder die Leistung einer Sicherheit verlangen.

10.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung der STRANDGUT EVENTS Stromnetzanschlüsse ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Durch die Verwendung derartiger Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen oder dem STRANDGUT EVENTS sonstigen Eigentum oder dem Eigentum Dritter gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie von der STRANDGUT EVENTS nicht zu vertreten sind. Die Stromkosten können pauschal abgerechnet werden.

10.4 Die Nutzung der Räumlichkeiten zu Werbezwecken und die Anbringung von Werbemitteln bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der STRANDGUT EVENTS. Die STRANDGUT EVENTS kann die Anbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln untersagen, wenn sie nach sachgerechter Einschätzung durch die STRANDGUT EVENTS nicht mit den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten übereinstimmen oder den vertraglichen Regelungen mit den Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Ohne schriftliche Zusicherung hat der Kunde kein Recht auf Verwendung. 

10.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die STRANDGUT EVENTS ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

10.6 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die STRANDGUT EVENTS die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die STRANDGUT EVENTS für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

11. Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden bei Veranstaltungen außerhalb der STRANDGUT EVENTS Räumlichkeiten

 

11.1 Erschwerte Anlieferung über Treppen oder nicht direkt zugängliche Standorte sind der STRANDGUT EVENTS vom Kunden vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere alle Wege, die nicht mit Rollwägen zu begehen sind.

11.2 Der Kunde sorgt für das Vorhandensein notwendiger technischer Voraussetzungen, die die STRANDGUT EVENTS ihm im Vorfeld der Veranstaltung mitteilt. Hierzu gehören insbesondere Strom- und Wasseranschlüsse sowie Zugang zu einem WC für STRANDGUT EVENTS Mitarbeiter.

11.3 Der Kunde trägt weiterhin dafür Sorge, dass durch die STRANDGUT EVENTS eingebrachten Gegenstände gegen mögliche Gefahren versichert sind und hat der STRANDGUT EVENTS dies ggf. durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen, auch an Transportbehältern gehen zu Lasten des Kunden in Höhe des Wiederbeschaffungs- und Reparaturpreises. Dies kann auch nach der Endrechnung erfolgen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

12. Schutzrechte, Entwürfe, Konzeptionen

12.1 Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten in  Eigentum der STRANDGUT EVENTS, und zwar auch dann, wenn sie dem Kunden übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

12.2 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von der STRANDGUT EVENTS vorgenommen werden.

12.3 Werden seitens des Kunden Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die STRANDGUT EVENTS ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Kunden ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.

 

13. Gewährleistungsansprüche

 

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel der erbrachten Leistungen detailliert und unverzüglich zu beanstanden und die STRANDGUT EVENTS zur Nachbesserung aufzufordern.

13.2 Reklamationen von Mängeln, die während der Veranstaltung offenkundig werden und bei denen ein Fortfall der Überprüfbarkeit droht, sind unverzüglich während der Veranstaltung, spätestens jedoch am Folgetag geltend zu machen. Andernfalls sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

 

14. Haftung

 

14.1 Die STRANDGUT EVENTS Haftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch die STRANDGUT EVENTS abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit der STRANDGUT EVENTS kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

14.2 Die STRANDGUT EVENTS haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die STRANDGUT EVENTS nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet die STRANDGUT EVENTS nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

14.4 Unabhängig von einem Verschulden durch die STRANDGUT EVENTS haftet die STRANDGUT EVENTS nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.

14.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden (Fremdleistungen Dritter), übernimmt die STRANDGUT EVENTS gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung.

14.6 Der Kunde steht dafür ein, dass die der STRANDGUT EVENTS zur Verfügung gestellten Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.

14.7 Jegliche Haftung unsererseits für Ansprüche, die aufgrund der vertragsgemäßen Leistung von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der vertragsgemäßen Durchführung der Leistung die STRANDGUT EVENTS selbst von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde die STRANDGUT EVENTS schad- und klaglos. Der Kunde hat der STRANDGUT EVENTS finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen. Die STRANDGUT EVENTS haftet auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter aufgrund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Kunde der STRANDGUT EVENTS zur Erfüllung des Vertrags überlassen hat.

14.8 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der STRANDGUT EVENTS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der STRANDGUT EVENTS Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14.9 Sollten Störungen oder Mängel an den STRANDGUT EVENTS Leistungen auftreten, wird die STRANDGUT EVENTS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der STRANDGUT EVENTS rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

15. Datenschutz und Geheimhaltung

 

15.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

15.2 Die STRANDGUT EVENTS versichert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie sich im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die der Kunde vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte.

15.3 Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln.

 

16. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Speisen

16.1 Bestellung und Vertragsschluss

16.1.1 Die in Flyern bzw. auf der Website bzw. in sonstigen Darstellungen wiedergegeben Bilder sind symbolisch, die Waren können in Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen.

17. Besondere Bestimmungen für den Onlineshop / die Buchung von Kochkursen

17.1 Angebot und Vertragsschluss

17.1.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

17.1.2 Beim Einkauf über den Online-Shop kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch die STRANDGUT EVENTS zustande. Der Kunde legt die gewünschte Ware durch Betätigen des Buttons beispielsweise „Zur Kasse“ in den Warenkorb. Im Warenkorb kann der Kunde seine Eingaben korrigieren. Erst durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor Eingabe der Zahlungsmodalitäten und vor verbindlicher Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

17.1.3 Mit der Auftragsbestätigung übersendet die STRANDGUT EVENTS dem Kunden den Vertragstext sowie diese AGB nebst Widerrufsbelehrung. Der Vertragstext wird von der STRANDGUT EVENTS Seite gespeichert.

17.2 Preise, Zahlung, Lieferung

17.2.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

17.2.2 Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Kreditkarte (Mastercard, VISA oder American Express)

Mit Abgabe der Bestellung übermittelt der Kunde gleichzeitig seine Kreditkartendaten. Nach seiner Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordert STRANDGUT EVENTS unmittelbar im Anschluss daran das Kreditkartenunternehmen des Kunden zur Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditunternehmen automatisiert durchgeführt und das Kreditkartenkonto des Kunden belastet.

  • Sofortüberweisung (Klarna)

Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit über Klarna zu zahlen, indem er die Zahlungsart auswählt. Hierbei steht als Option die Sofortüberweisung zur Verfügung. Weitere Informationen über den Ablauf der Zahlung erhält der Kunde unter https://www.klarna.com/de/smoooth-app/.

  • Giropay

Nach Abgabe der Bestellung wird der Kunde auf die Website seiner Bank weitergeleitet, auf der er die Zahlungsanweisung an seine Bank bestätigen kann.

  • Vor-Ort-Zahlung

Daneben hat der Kunde die Möglichkeit, die Zahlung vor Ort vor Beginn der Veranstaltung vorzunehmen.

17.2.3 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die STRANDGUT EVENTS Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

17.3 Gruppenanmeldungen

17.3.1 Bei Gruppenanmeldungen schließt die STRANDGUT EVENTS mit dem Kunden einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbundlich und gilt auch dann uneingeschränkt, wenn sich die Gruppengröße nachträglich reduziert.

17.3.2 Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, Ersatzteilnehmer zu bestimmen.

17.3.3 Eine Ausweitung der Teilnehmerzahl ist nur in Abstimmung mit der STRANDGUT EVENTS möglich.

17.4 Stornierung / Rücktritt

Ein Rücktritts- / Stornierungsrecht besteht nicht, es sei denn, es greifen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte. Kann der Kunde oder ein Teilnehmer an dem Kochkurs nicht teilnehmen, schuldet er dennoch die volle Vergütung. Die STRANDGUT EVENTS ist jedoch berechtigt aber nicht verpflichtet, mit dem Kunden ggf. Ausweichtermine abzustimmen und für eine Verlegung eine mit dem Kunden zu vereinbarte Umbuchungsgebühr abzurechnen.

17.5 Durchführungsänderung durch die STRANDGUT EVENTS

Die STRANDGUT EVENTS behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, zu verlegen bzw. zu kündigen:

  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn die STANDGUT EVENTS die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann.

  • bis zum Tag der Veranstaltung, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen)

Ein vergleichbares Ersatzangebot wird unterbreitet. Sofern sich die STRANDGUT EVENTS und der Kunde nicht auf das Ersatzangebot verständigen können, wird ggf. die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die STRANDGUT EVENTS bestehen nicht.

17.6 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

17.6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien.

17.6.2 Im Vertrag festgelegte Zeitangaben können durch die STRANDGUT EVENTS um +/-10% über- oder unterschritten werden, ohne dass ein Anspruch auf Erhöhung oder Minderung der Teilnahmegebühr entsteht.

17.6.3 Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden bzw. der Teilnehmer verlängert, behält sich die STRANDGUT EVENTS vor, die zusätzliche Zeit auf Basis des zugrunde liegenden Stundensatzes gesondert zu berechnen.

17.6.4 Wird die Veranstaltung auf Kunden- oder Teilnehmerwunsch vorzeitig beendet oder beendet ein Kunde / Teilnehmer seine Aktivität vor Ende der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

17.6.5 Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen („No-show“) zur Veranstaltung berechtigen nicht zur Minderung oder zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen und die Veranstaltung dadurch erst mit Verspätung beginnen kann.

17.6.6 Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden / Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die STRANDGUT EVENTS vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde / Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

17.6.7 Die STRANDGUT EVENTS behält sich vor, Veranstaltungen im Einzelfall aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen) abzubrechen:

  • Ist eine Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und zumutbar, besteht ein Anspruch auf Vervollständigung der Leistungserbringung in adäquater Art und Weise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • Andernfalls werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.

  • Ein Anspruch auf Übernahme sonstiger Kosten durch die STRANDGUT EVENTS besteht nicht.

 

18. Datenschutz

 

18.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der STRANDGUT EVENTS auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die STRANDGUT EVENTS selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde der STRANDGUT EVENTS Datenschutzerklärung entnehmen.

18.2 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die STRANDGUT EVENTS ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

19. Schlussbestimmungen

 

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.2 Vertragssprache ist deutsch.

19.3 Die STRANDGUT EVENTS speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die STRANDGUT EVENTS AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch hier auf dieser Seite eingesehen werden. Die vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

19.4 Erfüllungsort ist der Sitz der STRANDGUT EVENTS. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Witten.

19.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/  findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

19.6 Darüber hinaus ist die STRANDGUT EVENTS weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19.7 Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

 

20. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

 

20.1 Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der STRANDGUT EVENTS abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

20.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

20.3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die STRANDGUT EVENTS (Inh.: Alexis Korn, Am Hohennauener See 2, 14715 Hohennauen, E-Mail: kontakt@strandgut-events.de, Tel: +49(0)33872 70134) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die STRANDGUT EVENTS Ihnen alle Zahlungen, die die STRANDGUT EVENTS von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der STRANDGUT EVENTS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der STRANDGUT EVENTS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die STRANDGUT EVENTS dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die STRANDGUT EVENTS kann die Rückzahlung verweigern, bis die STRANDGUT EVENTS die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie die STRANDGUT EVENTS über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die STRANDGUT EVENTS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der STRANDGUT EVENTS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die STRANDGUT EVENTS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Muster nutzen)

-       An STRANDGUT EVENTS Am Hohennauener See 2, 14715 Hohennauen, E-Mail: kontakt@strandgut-events.de

-       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-       Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

-       Name des/ der Verbraucher(s)

-       Anschrift des/ der Verbraucher(s)

-       Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-       Datum

_______________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen

bottom of page